Förderung von Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet Hirschau

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Der Hirschauer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 respektive am 14.12.2022 eine Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken) im Stadtgebiet Hirschau und eine dazugehörige Förderrichtlinie beschlossen.

Gefördert werden Stecker‐Solaranlagen für den privaten Gebrauch mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters).

Der Zuschuss beträgt hierbei pauschal 100,00 € je 250 Watt Abgabeleistung des Wechselrichters; max. 200,00 €.

Die genauen Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Stecker Solaranlagen. Ebenfalls ist im Nachfolgenden der entsprechende Antrag "Antrag Stecker-Solaranlagen" zu finden. 

Wir bitten zu beachten, dass auch Stecker-Solaranlagen sowohl bei dem jeweiligen Stromanbieter, sowie auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. 

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