(Servicebeitrag)

Heizkostenzuschuss kann ab 15. Mai beantragt werden

Ab 15. Mai können die so genannten „Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“ beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantragt werden.

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Ab 15. Mai können die so genannten „Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“ beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantragt werden.

 

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie im vergangenen Jahr Brennstoff über einem bestimmten Preisniveau eingekauft haben.

Die Anträge können rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Alle Infos, die Anträge und auch den Härtefallrechner (hier können Sie nachsehen, ob Sie einen Zuschuss bekommen) finden Sie hier