Informationen zu Kommunalwahl und zur Stichwahl
Stichwahl zum Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 22. März 2026
Nachdem bei der Wahl am 8. März keine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (50% +1) erhalten hat, findet am Sonntag, den 22. März 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr eine Stichwahl zwischen Beate Dietrich und Martin Merkl statt.
Informationen dazu
- Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl am 8. März gelten auch für die Stichwahl
- Wer für die Hauptwahl stimmberechtigt war, ist es auch bei der Stichwahl
- Die Wahllokale bleiben unverändert
Viele wahlberechtigte Personen haben im Zuge ihres Briefwahlantrags zur Hauptwahl zeitgleich die Briefwahl für die Stichwahl vorsorglich mit beantragt bzw. im Rahmen der Online-Antragstellung nicht abgewählt. Dass heißt, dass fast alle Briefwähler ihren Antrag bereits vorab gestellt haben. Die Briefwahlunterlagen für diese Personen werden zeitnah versandt.
Die Wahlbenachrichtigung der Urnenwählerinnen und -wähler bei der Hauptwahl behält weiterhin ihre Gültigkeit und kann sowohl für die Stichwahl, als auch zur Beantragung der Briefwahl genutzt werden.
Die Briefwahl kann noch bis Mittwoch, 11. März 2026 um 12:00 Uhr online beantragt werden.
Antrag Briefwahl Stichwahl
Im Bürgerbüro können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 20. März 2026 um 15:00 Uhr abgeholt werden.
Bitte bedenken Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 22. März 2026 um 18:00 Uhr im Rathaus angekommen sein müssen.
