Allgemeines organisatorisches Konzept

Öffnungszeiten - Buchungszeiten

Die Einrichtung ist geöffnet von Montag – Freitag: 7.00 Uhr – 15.30 Uhr.

Die pädagogische Kernzeit ist von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und somit auch Mindestbuchungszeit.

Um das Gruppengeschehen und die Arbeit mit den Kindern nicht unnötig zu stören, bitten wir Sie, sich an diese festgesetzten Zeiten zu halten. In der Eingewöhnungsphase der Kinder ist eine individuelle Handhabung notwendig und möglich.

Die Stadt Hirschau bietet auswärtigen Kindergartenkindern ab dem 3. Lebensjahr die Möglichkeit den Schulbus zu nutzen. Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hirschau, sofern genügend Platz in den Schul-Bussen vorhanden ist.

Die Busse fahren nur an Schultagen den Kindergarten, in der Zeit von

07.45 Uhr – 08.00 Uhr  (Frühfahrt)

12.15 Uhr – 12.30 Uhr  (Mittagsfahrt ) an.

Die genauen Zeiten/Ortschaften können Sie am Anfang des Kindergartenjahres im September der Zeitung entnehmen bzw. im Kindergarten erfragen. Bitte parken Sie zu diesen Zeiten nicht im Eingangsbereich. Die Sicherheit der Kinder beim Ein- und Aussteigen muss gewährleistet sein.

Buchungszeiten können während des Jahres verändert werden. Das entsprechende Formblatt erhalten sie bei ihrer Gruppenleiterin. Genauere Informationen entnehmen sie bitte der  im Kindergarten aufliegenden „ Kindertageseinrichtungssatzung der Stadt Hirschau ".

Kosten

Für den Besuch der Einrichtung sind folgende Beiträge zu entrichten:

Kindergartenplatz:

Bis 4 Stunden kosten 48,-- €, jede weitere angefangene Stunde 6,--€ zusätzlich.

Krippenplatz:

Bis 4 Stunden kosten 73,-€, jede weitere angefangene Stunde 8,-- € zusätzlich.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Einrichtung gleichzeitig, wird für das 2. Kind der Beitrag um 50% ermäßigt und jedes weitere Kind ist frei.

Die Beiträge werden durchgehend für 12 Monate von der Stadt Hirschau per Lastschrift eingezogen. Nähere Informationen erhalten Sie in  der  "Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hirschau", welche in der Einrichtung aufliegt.           

Beitragserstattungen oder -ermäßigung

In besonderen Fällen und Einkommensabhängig übernimmt das Jugendamt bzw. das Sozialamt die Kosten für  Kindergarten oder Krippe. Antragsformulare hält die Leiterin der Einrichtung bereit.

Getränke/ Profilmappen

Zum Trinken bieten wir den Kindern verschiedene Teesorten an (z.B. Apfel, Orange, Wildkirsch, Gummibärchentee,…). Diesen kaufen wir von der Fa. Biller in Schnaittenbach. Zur Abwechslung gibt es auch Saftschorle und täglich Mineralwasser.

Jedes unserer Kinder bringt zu Beginn seiner Kinderkrippen- /bzw. Kindergarten-Laufbahn einen schmalen DIN A4 Ordner mit 30  besonders klaren Prospekthüllen mit. Dieser Ordner wird mit  dem Kind gemeinsam gestaltet und begleitet durch den „vorschulischen Entwicklungsbereich“.  So bleiben Krippen- bzw. Kindergartenzeit anschaulich in Erinnerung.

Aufsichtspflicht und Haftung

Der Weg vom und zum Kindergarten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Bitte bringen Sie Ihr Kind in den jeweiligen Gruppenraum und vergewissern Sie sich, dass Ihr Kind vom Personal begrüßt wird. Nur dann findet ein sicheres Ankommen der Kinder statt. Beim Abholen endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder die zur Abholung berechtigte Person. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Kind  nicht unbeaufsichtigt im Krippen- bzw. Krippenbereich aufhält. Während der Hol- und Bringzeit ist die Türe teilweise offen und es besteht die Gefahr, dass Ihr Kind auf die Straße läuft. Bitte verhalten Sie sich entsprechend verantwortungsbewusst.

Während der Zeit im Kindergarten (auch bei Exkursionen, Schnuppertagen, Ausflügen,…) und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Kindergarten bzw. -krippe ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert. Alle Unfälle auf dem Weg zur Einrichtung oder von der Einrichtung nach Hause sind der Leiterin unverzüglich zu melden.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen, z.B. bei Festen, sind die Eltern selbst für ihre Kinder aufsichtspflichtig.

Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und der Ausstattung der Kinder kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder, usw...

Regelung in Krankheitsfällen

Bei Erkrankung ist das Kind umgehend bis 8.30 Uhr zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten des Kindes und seiner Familie sind ebenfalls mitzuteilen. Zur Vermeidung von Ansteckung gesunder Kinder oder des Personals, sollte Ihr Kind mindestens zwei Tage beschwerdefrei sein. Die Mitteilung von allen nicht erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit oder der Konstitution des Kindes z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, oder Leiden mit Anfällen sind selbstverständlich.

Zur Wiederaufnahme des Kindes nach einer Krankheit kann der Träger eine Bescheinigung des Arztes über die Genesung verlangen (abhängig von der Krankheit).

Abmeldung und Kündigung

Bei Vorliegen besonderer Gründekönnen die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres muss bis spätestens 31. Mai schriftlich erfolgen. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind eingeschult wird. Ein Kündigungsgrund von Seiten des Trägers kann sein, wenn das Kind immer wieder über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt oder eine sinnvolle pädagogische Förderung nicht möglich ist.

Genauere Informationen zu den oben genannten organisatorischen Punkten erhalten Sie in der   geltenden  „Satzung für Kindertageseinrichtungen (Kita S“ ) und „Satzung über die Gebühren der Kindertagesstätten (KiTaGebs)“ der Stadt Hirschau. Diese liegen im Eingangsbereich der Einrichtung aus.

Grundausstattung für den Kindergarten- bzw. Krippenalltag

Im Kindergarten

Brotzeittasche: für gesunde, abwechslungsreiche Brotzeit (keine Milchschnitte, Süßes)

Bitte beachten Sie bei der Auswahl, dass keine Kühlung möglich ist und die Brotzeittaschen sich in geheizten Räumen befinden.

Hausschuhe: nach Möglichkeit mit Klettverschluss, keine Pantoffeln

Turnsachen: es genügt ein T-Shirt, kurze Hose und leichte Turnschuhe

Kleidung: bequeme, strapazierfähige Kleidung,                                                        

In der Kinderkrippe

Kleidung: bequeme, strapazierfähige Kleidung, Regenjacke, Matschhose und Gummistiefel, eine Kopfbedeckung der Jahreszeit entsprechend

Wechselwäsche: Unterhosen, Unterhemd / Strumpfhosen oder Socken / kurze oder lange Hosen / T-Shirt oder Pullover

Brotzeittasche: mit Brotzeitbox für gesunde, abwechslungsreiche Brotzeit. Bitte keine Süßigkeiten oder Kinderschnitten mitgeben

Ein Umhänge Lätzchen und 2 Waschlappen mit Namen versehen bleiben in der Einrichtung

Hausschuhe: Nach Möglichkeit mit Klettverschluss, Sandalen, keine Pantoffeln

Turnsachen: nur Stopper-socken

Wickelsachen: Bringen Sie bitte eine Packung Windeln, Feuchttücher/evtl. benötigte  Creme und Wechselwäsche mit. Jedes Kind besitzt dafür ein eigenes Wickelfach.

Ganz wichtig ist das Lieblingskuscheltier, Puppe oder Schnuffeltuch Ihres Kindes. Bei Bedarf kann natürlich auch der „Schnuller“ mit in die Brotzeittasche.

Geburtstage

Wir feiern den Geburtstag eines jeden Kindes in der Gruppe. Sie können zur Gestaltung dieses Tages beitragen. Näheres erfahren Sie bei der jeweiligen Gruppenleiterin.

WICHTIG !

Beschriften Sie bitte unbedingt alles mit dem Namen des Kindes, da es sonst leicht zu Verwechslungen kommen kann.

Bitte cremen Sie ihr Kind in den Sommermonaten bereits zuhause ein und sorgen Sie für eine gute Kopfbedeckung als Sonnenschutz.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Medikamente geben, bzw. medizinische Cremes oder Salben verwenden dürfen.

Am 1. Tag benötigen wir ein ärztliches Attest, das nicht älter als 4 Wochen seindarf, sowie die vollständigen Aufnahmeformulare.