Straßenreinigung: Bitte denken Sie an Ihre Pflichten als Grundstückseigentümer
Wer in Hirschau ein Grundstück besitzt, das direkt an eine Straße, einen Gehweg oder einen Randstein grenzt, muss diesen Bereich sauber halten. Das ist keine freiwillige Sache, sondern in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Hirschau vom 16.12.2021 festgelegt.
Was genau bedeutet das für Sie?
- Der Gehweg und der Randstein vor Ihrem Grundstück müssen regelmäßig gekehrt werden – je nach Bedarf, aber mindestens einmal im Monat.
- Gras, Unkraut, Moos und andere Pflanzen, die aus Rissen und Fugen im Boden wachsen, müssen entfernt werden.
- Im Herbst ist besonders auf Laub zu achten: Liegt viel Laub auf dem Gehweg – vor allem wenn es nass und dadurch rutschig ist – muss es zeitnah entfernt werden, damit niemand ausrutscht.
Warum ist das wichtig?
Die meisten Grundstückseigentümer in Hirschau kümmern sich vorbildlich um ihre Gehwege. Leider stellen wir aber gerade bei unbebauten Grundstücken immer wieder fest, dass diese Pflicht vergessen wird. Manchmal wachsen Wildkräuter dort schon mehr als einen halben Meter aus dem Randstein heraus. Das sieht nicht nur unschön aus – es kann auch dazu führen, dass Regenwasser nicht mehr richtig ablaufen kann.
Was passiert, wenn die Reinigung nicht erfolgt?
Die Stadt Hirschau wird die Einhaltung der Straßenreinigung in nächster Zeit verstärkt kontrollieren. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen – bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro verhängt werden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die vollständige Verordnung können Sie hier nachlesen: Straßenreinigungs-Verordnung (PDF)
Bei Fragen hilft Ihnen unser Ordnungsamt gerne weiter: 09622 81-113
