Kindergartengebühren der Stadt Hirschau

(ab 01.09.2023)

Krippenkinder

wählbare

Buchungszeiten

bis 4

Stunden

bis 5 Stunden

bis 6

Stunden

bis 7

Stunden

bis 8

Stunden

bis 9 Stundenbis 10 Stunden
Beitrag100,- €110,- €120,- €130,- €140,- €155,- €170,- €

Die Elternbeiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben, wobei das Spielgeld in Höhe von 3,60 €/mtl. und das Getränkegeld in Höhe von 3,00 €/mtl. im Beitrag enthalten sind.
Das Mittagessen kostet - je nach Portionsgröße - zwischen 2,10 € und 5,20 € pro Tag und wird über Lutz Catering geliefert. 

Kindergartenkinder

wählbare

Buchungszeiten

bis 4

Stunden

bis 5 Stunden

bis 6

Stunden

bis 7

Stunden

bis 8

Stunden

bis 9 Stundenbis 10 Stunden
Beitrag100- €105,- €111,- €118,- €126,- €135,- €145,- €

Die Elternbeiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben, wobei das Spielgeld in Höhe von 3,60 €/mtl. und das Getränkegeld in Höhe von 3,00 €/mtl. im Beitrag enthalten sind.
Das Mittagessen kostet - je nach Portionsgröße - zwischen 2,10 € und 5,20 € pro Tag und wird über Lutz Catering geliefert. 

Schulkinder (1. bis 4. Klasse)

wählbare

Buchungszeiten

bis 2
Stunden
bis 3
Stunden
bis 4
Stunden
bis 5
Stunden
bis 6
Stunden
bis 7
Stunden
Beitrag40,- €48,- €55,- €64,- €72,- €80,- €

Die Elternbeiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben, wobei das Getränkegeld in Höhe von 3,00 €/mtl. im Beitrag enthalten ist.

Beitragsermäßigung

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Einrichtung des Trägers gleichzeitig, so wird der Elternbeitrag für das zweite Kind um 25% ermäßigt. Für jedes weitere Kind wird die Benutzungsgebühr um 50% reduziert. Berücksichtigt werden für diese Regelung ausschließlich Kinder in der Kinderkrippe und im Kindergarten. Kinder in der Schulkindbetreuung im Marienkindergarten - Haus des Kindes sind von der Geschwisterermäßigung ausgenommen.

Zusätzliche Informationen zum Beitrag

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Der Freistaat Bayern übernimmt für die gesamte Kindergartenzeit bis zu einem Beitrag in Höhe von 100 € pro Kind und Monat den Kindergartenbeitrag. Dies gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Beantragung erfolgt durch den Träger der Einrichtung.

Einführung des Bayerischen Krippengeldes
Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 € gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 € pro weiteres Kind gewährt. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller (Eltern).

Eltern mit niedrigerem Einkommen haben die Möglichkeit beim Jugendamt eine teilweise oder vollständige Übernahme der Gebühren zu beantragen.