Einstellung der Fälligkeitsanzeigen ab 01.01.2027
Die Stadt Hirschau wird ab dem 01.01.2027 keine Fälligkeitsanzeigen mehr versenden. Diese haben bisher an bevorstehende Zahlungen erinnert.
Hintergrund ist, dass dadurch Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und der damit verbundene personelle sowie finanzielle Aufwand reduziert werden kann. Für die Begleichung von Zahlungen gibt es künftig zwei Möglichkeiten:
- Zum einen kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Die fälligen Beträge werden dann automatisch zum jeweiligen Termin eingezogen.
- Alternativ können Zahlungen weiterhin selbstständig vorgenommen werden. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Zahlungstermine bei den zahlungspflichtigen Personen.
Bei nicht rechtzeitig eingehenden Zahlungen können gesetzlich vorgesehene Mahngebühren sowie Säumniszuschläge anfallen.
